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Die vom Verschulden unabhängige Haftung des Arbeitgebers für arbeitsbedingte Sachschäden des Arbeitnehmers
Nachweis einer vom Verschulden unabhängigen Haftpflicht des Arbeitgebers für Schäden, die der Arbeitnehmer in Verrichtung der ihm übertragenen Arbeit an den dazu benötigten eigenen Sachen erleidet. Dogmatische Herleitung dieser Ersatzverpflichtung aus dem bereits im geltenden Recht verankerten Zurechnungsprinzip der arbeitsvertraglichen Risikohaftung. Herausarbeitung und Bestimmung der Voraussetzungen und Grenzen der Ersatzpflicht des Arbeitgebers unter Berücksichtigung der speziellen Eigenart des Haftgrundes.

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